„Teichbesitzer müssen generell Sorge dafür tragen, dass ihr Biotop keinerlei Gefahr darstellen kann“, so Katrin Hecker, Autorin des Ratgebers „Gartenteiche“ (G&U). „Das bedeutet, dass entweder das gesamte Grundstück entsprechend eingezäunt wird oder aber der Gartenteich selbst.“ Denn: Die Haftung bei Unfällen oder Schäden liegt grundsätzlich beim Teichbesitzer.
Am besten beachten Teichbesitzer die folgende Checkliste:
- Flache Uferzonen an allen Teichseiten können sofortiges Einsinken verhindern.
- Schutzgitter aus Stahl, die fünf Zentimeter unterhalb des Wasserspiegels angebracht werden, sind nicht nur ein guter Schutz vor dem Hineinfallen, sie können auch die Wasserbewohner schützen, z. B. vor Reihern.
- Damit Kleinkinder ohne Aufsicht gar nicht erst an den Teich herankommen können, sollte eine mindestens 80 Zentimeter hohe Umzäunung mit Längsstreben um den Teich herum errichtet werden.
Übrigens: Wenn Fremde, z. B. Nachbarskinder, trotz Einzäunung auf das Grundstück, also an den Teich kommen, so haftet der Teichbesitzer selbstverständlich nicht.