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Jugendämter fördern tiergestützte Interventionen nach Ermessen

In einer Umfrage legen Jugendämter aus dem Rheinland offen, zu welchen Bedingungen sie ihren Klienten tiergestützte Interventionen finanzieren.

Ein Sozialarbeiter, der gemeinsam mit seinem Hund Kontakt mit Klienten aufnimmt, hat es oft leichter: Studien und Beobachtungen zeigen, dass viele Menschen deutlich zugänglicher auf ein Tier reagieren als auf einen anderen Menschen. Ein freundlicher und aufgeschlossener Hund sorgt für eine angenehme Atmosphäre, er regt Gesprächsthemen an, motiviert zu Aktivitäten und zaubert selbst distanzierten Personen oft ein Lächeln ins Gesicht. Trotz all dieser Gründe, vermehrt ausgebildete Hunde in der Sozialarbeit einzusetzen, gibt es nach wie vor kaum Aussichten auf eine Kostenübernahme durch Krankenkassen.

Im Rahmen einer Bachelorarbeit zum Thema „Tiergestützte Sozialarbeit mit Hunden“ an der Hochschule Niederrhein wurden deshalb die Chancen auf eine Finanzierung durch Jugendämter untersucht. 34 von 92 angeschriebenen Jugendämtern im Rheinland beantworteten den Fragebogen der Absolventin Lea Vermaasen. Dabei gab etwa ein Drittel der Jugendämter an, dass sie tiergestützte Maßnahmen für ihre Klienten übernehmen. Ein weiteres Drittel gab an, dass tiergestützte Interventionen nicht finanziert werden und die übrigen gewähren die Maßnahmen in Einzelfällen. „Diese gleichmäßige Verteilung könnte darauf zurückzuführen sein, dass diesbezüglich keine einheitlichen Regelungen existieren und die Übernahme der Kosten im Ermessen der Jugendämter liegt“, vermutet Vermaasen.

In den Fällen, in denen die Jugendämter tiergestützte Maßnahmen für ihre Klienten übernehmen, überwog der Umfrage zufolge deutlich das therapeutische/heilpädagogische Reiten. „Das mag daran liegen, dass diese wahrscheinlich die bekannteste Interventionsform mit Tieren ist“, sagt Vermaasen.

Als Voraussetzungen dafür, dass tiergestützte Maßnahmen finanziell unterstützt werden, nannten die Jugendämter unter anderem einen Hilfebedarf nach §27ff SGB VIII (Hilfen zur Erziehung) und nach §35a SGB VIII (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche). Diese sind laut Vermaasen zusammen mit den Bindungsstörungen die häufigsten Gründe für eine vom Jugendamt finanzierte tiergestützte Intervention. Weitere Voraussetzungen sind laut der Befragung eine ärztliche Verordnung, die Erfolglosigkeit bisheriger Maßnahmen oder dringende pädagogische Gründe.

Als Gründe dafür, dass tiergestützte Maßnahmen nicht übernommen werden, wurden am häufigsten genannt, dass diese Maßnahmen keine klassische Leistung eines Jugendamtes seien und dass es bisher zu wenig wissenschaftliche Nachweise gebe.

Foto: istock_ISO3000 

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