Unterstützung durch Schule, Kollegium und Eltern

Um einen Hund regelmäßig, effektiv und ohne Überforderung im Unterricht einsetzen zu können, müssen vielfältige Rahmenbedingungen erfüllt werden. Immer wieder wird in Gesprächen deutlich, dass Überlegungen zum Einsatz eines Schulhundes schon im Ansatz scheitern, da der Lehrer keine Akzeptanz und Unterstützung durch sein privates Umfeld erhält.

Das Hilfsmittel Hund kann nicht wie ein Computer oder eine Videokamera nach Belieben ein- und ausgeschaltet werden bzw. über Wochen unbeachtet im Schrank liegen. Ein Hund ist ein Mitglied im Familienverband und beeinflußt auch hier die Interaktionen. Bei längeren Veranstaltungen, an denen der Hund nicht teilnehmen kann, im Krankheitsfall des Besitzers oder des Hundes, im Urlaub - immer wieder ist der Lehrer auf die Unterstützung anderer Personen zur Betreuung des Hundes angewiesen.

Da der Hund beruflich eingesetzt werden soll, ist die Befürwortung durch die Schulleitung zunächst einmal ausschlaggebend. Ohne deren Zustimmung und Unterstützung ist die tiergestützte Pädagogik mit dem Hund an einer Schule nicht möglich.

Nach Erfahrungsberichten gibt es selten Probleme in diesen Gremien, wenn der Lehrer sich im Vorfeld ausgiebig mit dem Thema beschäftigt hat und auf alle Fragen und Bedenken ausgiebig antworten kann.

Aber auch die Akzeptanz des Kollegiums ist eine wichtige Voraussetzung für eine effektive Arbeit. Deshalb muss die Lehrerkonferenz vor dem Einsatz eines Schulhundes das Projekt befürworten.

Natürlich sollten auch die Eltern ausführlich vor dem Einsatz des Schulhundes informiert werden und in der Klassenpflegschaftsversammlung ihre Zustimmung geben. Dies gilt auch für die Schulpflegschaftsversammlung und die Schulkonferenz.

Mit der Zustimmung des Schulamtes fällt der Schulhund automatisch unter die Schulhaftpflicht, sodass Verletzungen oder Unfälle, die durch den Hund verursacht werden, automatisch versichert sind.