Im Infektionsschutzgesetz (IfSG) wird in Deutschland Infektionsprävention gefordert. Dies schlägt sich in jeder Schule in einem Hygieneplan nieder, der auch für einen Schulhund erstellt und dem Gesundheitsamt eingereicht werden muss.
Das Thema Allergie spielt bei Gegnern des Einsatzes von Hunden in der Schule immer wieder eine große Rolle. Es zeigt sich aber, dass bei Schülern, die angeblich allergisch auf Hunde reagieren, häufig kaum Reaktionen festzustellen sind.
In Anlehnung an den Aufsatz von Andreas Schwarzkopf "Hygiene: Voraussetzung für die Therapie mit Tieren" (in Olbrich / Otterstedt "Menschen brauchen Tiere" Stuttgart 2003) wurde einen Hygieneplan für den Schulhund an der Brabeckschule in Iserlohn erstellt und beim Gesundheitsamt eingereicht.