In Anlehnung an den Aufsatz von Andreas Schwarzkopf "Hygiene: Voraussetzung für die Therapie mit Tieren" (in Olbrich / Otterstedt "Menschen brauchen Tiere" Stuttgart 2003) wurde ein Hygieneplan für den Schulhund an der Brabeckschule in Iserlohn erstellt und beim Gesundheitsamt eingereicht.

Hygieneplan der Brabeckschule für den Schulhund Sandy

1. Einleitung

Der Schulhund Sandy wird zur tiergestützten Pädagogik an der Schule eingesetzt, um die Arbeit der Lehrer u. a. in den Bereichen Emotionalität und Sozialverhalten, Lern- und Arbeitsverhalten, Sprache und Kommunikation zu unterstützen. Der Hygieneplan hat das Ziel, eine mögliche Infektionsübertragung vom Hund auf den Menschen und umgekehrt zu minimieren

2. Ansprechpartner

Lydia Agsten

Tel.: 02374/809435

3. Rechtsgrundlagen

§36 Infektionsschutzgesetz BGV C8 (UVV Gesundheitsdienst) §41 und §46 Allgemeine Schulordnung

4. Dokumentation zum Tier

Der Schulhund Sandy wurde u. a. auch danach ausgesucht, dass Verletzungen der Schüler weitgehend auszuschließen sind. Er ist äußerst ruhig und aggressionslos und zieht sich in Bedrängnis zurück.

Frau Agsten hat mit ihm eine einjährige berufsbegleitende Fortbildung zum Thema „Tiergestützte Interaktionen mit dem Hund“ besucht. Alle Schüler werden immer wieder darin trainiert, adäquat auf den Hund zuzugehen und seine Körpersprache richtig zu deuten.

Folgende Unterlagen vom Schulhund sind stets einzusehen:

  • Tierärztliches Gesundheitsattest
  • Impfausweis
  • Entwurmungsprotokoll
  • Versicherungsnachweis

5. Zugangsbeschränkung

Der Hund erhält keinen Zugang zur Schulküche. Der Kontakt mit Schülern mit bekannter Hundeallergie wird vermieden.

6. Anforderungen an die Tierpflege

Der Hund ist privat in die Familie von Frau Agsten integriert. Er lebt dort im Haus und nicht im Zwinger und wird artgerecht versorgt.

7. Reinigung und Desinfektion

Die Anwesenheit des Hundes führt zu keiner Änderung des üblichen Reinigungs- und Desinfektionszyklus. Es ist aber verstärkt darauf zu achten, dass die Hände regelmäßig vor der Einnahme von Nahrung gründlich mit Reinigungsmitteln gesäubert werden.

 

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Lehrkräfte mit Schulhunden führen einen regen Austausch untereinander. Als Basis dient ihnen die Internetplattform www.schulhundweb.de. Hier finden Sie:

  • aktuelle Termine

  • Arbeitskreistreffen

  • eine Vorstellung einzelner Schulhunde

Auch im Bereich der Fortbildung entwickeln sich professionelle Angebote. So werden sich einige Einführungsseminare den Voraussetzungen von Lehrern und Hunden, den Einsatzmöglichkeiten im Unterricht sowie rechtlichen Fragen widmen.

 

In Anlehnung an den Aufsatz von Andreas Schwarzkopf "Hygiene: Voraussetzung für die Therapie mit Tieren" (in Olbrich / Otterstedt "Menschen brauchen Tiere" Stuttgart 2003) wurde ein Hygieneplan für den Schulhund an der Brabeckschule in Iserlohn erstellt und beim Gesundheitsamt eingereicht.

Hygieneplan der Brabeckschule für den Schulhund Sandy

1. Einleitung

Der Schulhund Sandy wird zur tiergestützten Pädagogik an der Schule eingesetzt, um die Arbeit der Lehrer u. a. in den Bereichen Emotionalität und Sozialverhalten, Lern- und Arbeitsverhalten, Sprache und Kommunikation zu unterstützen. Der Hygieneplan hat das Ziel, eine mögliche Infektionsübertragung vom Hund auf den Menschen und umgekehrt zu minimieren

2. Ansprechpartner

Lydia Agsten

Tel.: 02374/809435

3. Rechtsgrundlagen

§36 Infektionsschutzgesetz BGV C8 (UVV Gesundheitsdienst) §41 und §46 Allgemeine Schulordnung

4. Dokumentation zum Tier

Der Schulhund Sandy wurde u. a. auch danach ausgesucht, dass Verletzungen der Schüler weitgehend auszuschließen sind. Er ist äußerst ruhig und aggressionslos und zieht sich in Bedrängnis zurück.

Frau Agsten hat mit ihm eine einjährige berufsbegleitende Fortbildung zum Thema „Tiergestützte Interaktionen mit dem Hund“ besucht. Alle Schüler werden immer wieder darin trainiert, adäquat auf den Hund zuzugehen und seine Körpersprache richtig zu deuten.

Folgende Unterlagen vom Schulhund sind stets einzusehen:

  • Tierärztliches Gesundheitsattest
  • Impfausweis
  • Entwurmungsprotokoll
  • Versicherungsnachweis

5. Zugangsbeschränkung

Der Hund erhält keinen Zugang zur Schulküche. Der Kontakt mit Schülern mit bekannter Hundeallergie wird vermieden.

6. Anforderungen an die Tierpflege

Der Hund ist privat in die Familie von Frau Agsten integriert. Er lebt dort im Haus und nicht im Zwinger und wird artgerecht versorgt.

7. Reinigung und Desinfektion

Die Anwesenheit des Hundes führt zu keiner Änderung des üblichen Reinigungs- und Desinfektionszyklus. Es ist aber verstärkt darauf zu achten, dass die Hände regelmäßig vor der Einnahme von Nahrung gründlich mit Reinigungsmitteln gesäubert werden.