Voraussetzungen zur Haltung eines Goldhamsters

Aufgrund ihrer Nachtaktivität sind Goldhamster keine Kindertiere, wie vielfach angenommen. Sie schlafen tagsüber und werden erst abends munter, wenn kleine Kinder ins Bett müssen. Wiederholte Störungen aus dem Schlaf führen bei den Kleintieren auf Dauer zu Erkrankungen.Daher sind Goldhamster allenfalls für ältere Schulkinder, Jugendliche und am ehesten für berufstätige Personen geeignet.

Der Goldhamster gehört zu den wenigen Heimtieren, die am liebsten alleine leben und sich sogar mit ihren Artgenossen nicht vertragen. Man braucht also kein schlechtes Gewissen zu haben, wenn man ein Einzeltier hält. Die Lebenserwartung der Nager beträgt etwa zwei, manchmal drei Jahre. Während dieser Zeit eines Goldhamsterlebens trägt man die Verantwortung für den kleinen Kerl.  

WICHTIG: Vor der Anschaffung sollte geklärt sein: Sind alle Familienmitglieder mit dem neuen Hausgenossen einverstanden? Kann man ihm ein artgerechtes Leben bieten? Ist die Urlaubsunterbringung des Tieres gesichert?

Voraussetzungen zur Haltung eines Goldhamsters

Aufgrund ihrer Nachtaktivität sind Goldhamster keine Kindertiere, wie vielfach angenommen. Sie schlafen tagsüber und werden erst abends munter, wenn kleine Kinder ins Bett müssen. Wiederholte Störungen aus dem Schlaf führen bei den Kleintieren auf Dauer zu Erkrankungen.Daher sind Goldhamster allenfalls für ältere Schulkinder, Jugendliche und am ehesten für berufstätige Personen geeignet.

Der Goldhamster gehört zu den wenigen Heimtieren, die am liebsten alleine leben und sich sogar mit ihren Artgenossen nicht vertragen. Man braucht also kein schlechtes Gewissen zu haben, wenn man ein Einzeltier hält. Die Lebenserwartung der Nager beträgt etwa zwei, manchmal drei Jahre. Während dieser Zeit eines Goldhamsterlebens trägt man die Verantwortung für den kleinen Kerl.  

WICHTIG: Vor der Anschaffung sollte geklärt sein: Sind alle Familienmitglieder mit dem neuen Hausgenossen einverstanden? Kann man ihm ein artgerechtes Leben bieten? Ist die Urlaubsunterbringung des Tieres gesichert?