Tierhaltung ist kein gesetzesfreier Raum – glücklicherweise. Insofern ist es empfehlenswert, im Unterricht auch die Inhalte des Tierschutzgesetzes (TSchG) und die Natur- und Artenschutzregelungen (BNatSchG und BArtSchV, verknüpft mit internationalen Regelungen wie WA und VO/EG 338/97 usw.) zu besprechen und zu vermitteln.
Im TSchG regelt §2 die Pflichten des Tierhalters, der die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zur artgerechten Haltung der Tiere haben und die Tiere entsprechend ihrer Art und Bedürfnisse ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen muss. Mit Blick auf ein Schulaquarium müssen klare Verantwortlichkeiten festgelegt werden und besonders auch die entsprechende Versorgung der Fische durch befähigte Personen während der unterrichtsfreien Zeit geregelt sein.
Hinsichtlich der Natur- und Artenschutzgesetze und -Vorschriften sollte vor allem über die Verbote von Naturentnahmen oder des Aussetzens gesprochen werden. Die normalen Aquarienfische unterliegen derzeit keinerlei Haltungs- oder Handelseinschränkungen bezüglich des Artenschutzes.